Burgenländischer Handwerkerbonus

Für den Förderzeitraum von 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016 können Privatpersonen einen „Handwerkerbonus“ für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung erhalten, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird. Details zu den Richtlinien und das Antragsformular sind unter "weiterlesen" zu finden.
 

Sanierungsoffensive zur Stärkung der heimischen Wirtschaft

  • Privatpersonen erhalten „Handwerkerbonus“ für die Sanierung ihres Hauses oder ihrer Eigentumswohnung, wenn die Leistung eines Handwerkers in Anspruch genommen wird.
  • Voraussetzung: Hauptwohnsitz im zu fördernden Objekt; Objekt im Eigentum (bzw. nahe stehende Person darin wohnhaft)
  • Förderbudget € 400.000,-
  • Förderzeitraum: 1.1.2016 bis 31.3.2016
  • Rechnungen von ausführenden Unternehmen nach der Gewerbeordnung (§ 94 GewO); Arbeitsleistungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden bei der Sanierung des Wohn-hauses, Reihenhauses im Eigentum oder der Eigentumswohnung bzw. bei Schaffung von barrierefreien Maßnahmen
  • Förderbares Objekt muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Förderung der barrierefreien Maßnahmen unabhängig vom Alter des Wohnobjektes
  • Keine laufende Wohnbauförderung  oder Sanierungsscheck (d.h. Rechnung darf nicht für Sanierungsdarlehen verwendet werden!); keine Förderungen von anderen Stellen für diese Maßnahmen
  • Arbeiten die vor dem 1.1. bzw. nach dem 31.3.2016 erbracht oder bezahlt wurden sind nicht förderbar
  • Förderung: gefördert werden Arbeitsleistungen ohne Umsatzsteuer inklusive Fahrt- Planungs- und Beratungskosten) und die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Endrechnung zumindest € 400,-- (ohne USt) betragen
  • Förderhöhe: 25 %   der förderbaren Kosten; maximal  € 5.000;  mind. € 100,-
  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Keine Einkommensgrenzen lt. Wohnbauförderungsgesetz
  • Keine „Sperrfrist“ von 20 Jahren für weitere sonstige Sanierungsmaßnahmen (laut WFG “Sperrfrist“ vorgesehen); dh nach Handwerkerbonus kann für weitere Sanierungs-maßnahmen WBF-Förderung beantragt werden
  • Die Endrechnungen sind beim Amt der burgenländischen Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung einzureichen

Download Formular:

Zurück