Informationen zur Bundespräsidentenwahl

Liebe Unterfrauenhaiderinnen! Liebe Unterfrauenhaider!
 
Dieses Jahr findet in Österreich die Bundespräsidentenwahl statt. Ich möchte daher über einige wichtige Punkte anlässlich dieser Wahl wie folgt informieren:
 
Wahlberechtigt in Unterfrauenhaid sind alle Personen, welche mit Stichtag (23. Februar 2016) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in Unterfrauenhaid den Hauptwohnsitz haben und am Wahltag (24. April) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
 
Wahllokal in Unterfrauenhaid: Gemeindeamt, Hauptstraße 28
Wahlzeit am Sonntag, 24. April 2016: 8.00 – 12.00 Uhr
Wahlzeit am Sonntag, 22. Mai 2016: 7.30 – 11.30 Uhr (eventuelle Stichwahl)
 
Wer am 24. April verhindert ist und seine Stimme schon vorher abgeben möchte, hat mittels Briefwahl die Möglichkeit dazu. Der Antrag einer Wahlkarte für die Briefwahl kann ab sofort am Gemeindeamt schriftlich bis Mittwoch, 20. April 2016 oder mündlich bis Freitag, 22. April 2016 12:00 Uhr beantragt werden. Es ist zu beachten, dass die Wahlkarte bis spätestens Sonntag, 24. April 2016 um 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein muss oder im Wahllokal abgegeben wird.
 
Zur Wahl stehen am 24. April insgesamt 6 Personen. Gewählt wird mittels ankreuzen einer zur Wahl stehenden Person. Jede Wählerin bzw. Wähler kann nur eine Stimme vergeben. Sollte keiner der 6 Personen im ersten Wahlgang über 50% der Stimmen erreichen, gibt es am 22. Mai eine Stichwahl zwischen den zwei Personen mit den größten Stimmenanteilen. Angesichts der Ausgangslage wird dies sehr wahrscheinlich der Fall sein.
 
Auch bei einem allfälligen zweiten Wahlgang kann man mit einer Wahlkarte wählen. Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang. Der Antrag einer Wahlkarte für die Briefwahl kann schriftlich bis Mittwoch, 18. Mai 2016 oder mündlich bis Freitag, 20. Mai 2016 12:00 Uhrbeantragt werden. Insbesondere für den Fall, dass Sie vom 3. Mai 2016 bis zum Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (22. Mai 2016) durchgehend ortsabwesend sind, können Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel“, in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.
 
Bitte nützen Sie Ihr Stimmrecht und gehen Sie zur Wahl! Wenn Sie Fragen haben oder ein Formular für die Beantragung der Wahlkarte benötigen, kontaktieren Sie mich gerne. Ich hoffe mit den Informationen gedient zu haben und verbleibe mit besten Grüßen,
 
Vizebgm. Thomas Niklos e.h.
0676  50 55 875 / thomas.niklos@oevp-burgenland.at
 
 
Downloads: !!!Die Anträge sind unbedingt, doppelseitig auszudrucken!!!

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