Informationen zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl

Liebe Unterfrauenhaiderinnen! Liebe Unterfrauenhaider!
 
Am 1. Oktober 2017 finden im Burgenland die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Ich möchte daher über einige wichtige Punkte anlässlich dieser Wahl wie folgt informieren:
 
Wahlberechtigt sind alle Personen, welche mit Stichtag (4. Juli 2017) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in Unterfrauenhaid einen Wohnsitz haben und die am Wahltag (1. Oktober) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
 
Es gibt wieder die Briefwahl und erstmals die Möglichkeit der Stimmabgabe am vorgezogenen Wahltag, Freitag dem 22. September 2017. Dieser vorgezogene Wahltag ist lediglich als Ausweichtermin für all jene Wahlberechtigten  gedacht, welche am eigentlichen Wahltag (1. Oktober) nicht persönlich zur Wahl gehen können und/oder die Briefwahl nicht nutzen möchten.
 
Wahllokal in Unterfrauenhaid: Gemeindeamt, Hauptstraße 28
Wahlzeit am 1. Oktober 2017: 07.30 – 12.00 Uhr
Wahlzeit am 22. September 2017: 18.00 – 20.00 Uhr
 
Wer an beiden Wahlterminen verhindert ist und seine Stimme schon vorher abgeben möchte, hat mittels Briefwahl die Möglichkeit dazu. Der Antrag einer Wahlkarte für die Briefwahl kann ab sofort am Gemeindeamt schriftlich bis Mittwoch, 27. September 2017 oder mündlich bis Freitag, 29. September 2017 12:00 Uhr beantragt werden. Es ist zu beachten, dass die Wahlkarte bis längstens Freitag, 29. September 2017 um 14.00 Uhr bei der Gemeinde eingelangt sein muss. Wahlkarten, welche später bei der Gemeinde einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt, d.h. die Stimmabgabe ist in diesem Fall wegen Verspätung nichtig. Sollte jedoch auf die Frist vergessen werden, besteht die Möglichkeit der persönlichen Abgabe der ausgefüllten Briefwahlkarte am 1. Oktober im Wahllokal.
 
Gewählt wird mit 2 Stimmzetteln. Mit einem Stimmzettel wird der Bürgermeister gewählt und mit dem zweiten Stimmzettel die Partei (Gemeinderat). Zusätzlich zu der Wahl einer Partei können auch 3 Vorzugsstimmen vergeben werden. Maximal zwei davon kann eine Kandidatin oder ein Kandidat erhalten. Die drei Vorzugsstimmen können nur innerhalb einer Partei verteilt werden.
 
Bitte nutzt euer Stimmrecht und geht zur Wahl! Wenn ihr Fragen habt oder ein Formular für die Beantragung der Wahlkarte benötigt, kontaktiert mich gerne. Ich hoffe mit den Informationen gedient zu haben und verbleibe mit besten Grüßen,
 
Bürgermeisterkandidat Thomas Niklos e.h.
0676 50 55 875 / thomas.niklos@oevp-burgenland.at
 
Downloads:
!!!Die Anträge sind unbedingt doppelseitig auszudrucken!!!

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